Corona-Hinweis

Liebe Mandanten,
sehr geehrte Rat- und Rechtssuchende

Die aktuelle Entwicklung der durch das Corona Virus verursachten Pandemie (Erreger SARS­CoV-19 und Krankheit COVID-19) sorgt für viele Unsicherheiten.
Dies gilt insbesondere auch für mögliche Kontakte zu Personen außerhalb der eigenen Familie oder in einem gemeinsamen Haushalt Lebende seit Samstag, den 21.03.2020 im Rahmen der verhängten Ausgangsbeschränkungen und damit ebenfalls für das Aufsuchen unserer Kanzlei.

In diesem Zusammenhang verlassen sich unsere Mandanten bereits seit Jahren darauf, dass Mandatsbegründung und Mandatsbetreuung ebenfalls über telefonische Besprechungen, gemeinsamen schriftlichen Austausch und Telefon-und Videokonferenzen erfolgen können, sodass es insbesondere im Rahmen der aktuellen Situation nicht notwendig ist, dass Sie persönlich in unserer Kanzlei erscheinen.

Dies ist – unabhängig von den obigen Ausführungen – weiterhin jedoch grundsätzlich möglich. Das persönliche Aufsuchen einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts sollte von den Ordnungsbehörden bzw. der Polizei nicht hinsichtlich möglicher „triftiger Gründe“ hinterfragt werden (bei einer etwaigen Kontrolle im Rahmen der aktuellen Ausgangsbeschränkungen), da es seitens des Rechtssuchenden nicht immer klar erkennbar ist und dies erst wiederum durch den Anwalt überprüft werden muss, inwieweit ein Rechtsfall ein zeitnahes Vorgehen erfordert (und damit einen triftigen Grund zu einem Kanzleibesuch darstellt). Insoweit sollte in jedem Fall die bloße Angabe, dass ein Termin mit dem Rechtsanwalt vereinbart wurde, ausreichend sein.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Kanzlei
Pemsel Rechtsanwälte