Unsere Kanzlei tritt für die Mandantschaft in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten in Erscheinung. Dementsprechend sind wir auch für Sie da, wenn Sie einen Fachanwalt für das Baurecht suchen. Speziell RA Marc Pemsel hat sich auf alle Themen um das Bauen, Sanieren, Renovieren und Vermieten spezialisiert. Das macht RA Marc Pemsel zu einem qualifizierten Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht im Großraum Hersbruck.
Im privaten Baurecht geht es nur selten ohne einen zuverlässigen Anwalt für Baurecht. Bereits bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nehmen wir Ihre Interessen wahr und bewahren Sie dadurch vor späteren unangenehmen Überraschungen, indem wir alle notwendigen Verträge entwerfen und allen Beteiligten erläutern. Nur so steht das gesamte Bauprojekt von Beginn an auf juristisch sicherem Boden. Während der gesamten Bauphase werden alle notwendigen Schritte dokumentiert, um im Streitfall fundierte Beweise zur Hand zu haben. Apropos Streit: Als erfahrener Fachanwalt für Baurecht fungiert RA Marc Pemsel gerne auch als Mediator. Mögliche Konflikte lassen sich dadurch zügig außergerichtlich beilegen und längere Pausen auf dem Bau werden vermieden. Zahlreiche private Bauherren in Hersbruck und Umgebung sind unserer Kanzlei bereits sehr dankbar für diese professionelle Hilfe.
Dabei ist zu bedenken, dass nicht nur die Errichtung eines Hauses unter den Begriff des Baurechts fällt. Bei einem Bauvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Das bedeutet auch, dass alle Verträge, die mit einer Renovierung, Sanierung Reparatur o. ä., also mit der Erbringung einer Werkleistung in oder an einem Haus zusammenhängen, in diesem Zusammenhang ebenfalls unter den Fachbegriff des Baurechts fallen. Als Beispiele zu nennen sind hier Arbeiten wie das Anbringen von Markisen, das Setzen von Türen und Fenstern, das Reparieren von sämtlichen Einbauten in einem Haus, der Innenputz, der Estrich, eine fehlerhafte Abdichtung oder auch Risse in der Fassade im Außenbereich.
Bei solchen Arbeiten können sowohl vor der Abnahme als auch nach der Abnahme Mängel entstehen. Abhängig davon, ob diese Mängel vor oder nach der Abnahme erfolgen, können sich die jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten dabei gravierend unterscheiden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Schadensersatz, Mangelbeseitigung oder Minderung. Ebenso zu beachten ist die Verjährung im Baurecht, die je nach Vertrag unterschiedlich ausfällt und zwei, vier oder fünf Jahre betragen kann.
Auch im öffentlichen Baurecht kann ein Anwalt vonnöten sein. Hier beraten und vertreten wir Auftraggeber kompetent und sorgfältig in allen Fragen zum Bauplanungsrecht auf der Grundlage des Baugesetzbuches. Bei der Zulässigkeit und Durchführung von öffentlichen Bauvorhaben (Baugenehmigungsverfahren) und beim Bauordnungsrecht steht unsere Kanzlei Ihnen von den ersten Vorgesprächen bis zur Schlüsselübergabe gerne hilfreich zur Seite.
RA Marc Pemsel ist Ihr Anwalt für Baurecht. Weil das Bauen fast immer Gebäude für Jahrzehnte schafft, ist unsere Kanzlei Ihr vertrauensvoller Partner beim Bauen, bei Nachbesserungen und bei allen anderen juristischen Fragen. Für ein Beratungsgespräch oder vor einem Bauvorhaben sollten Sie mit uns reden. Gerne arbeiten wir uns in Ihre Pläne ein und machen Ihnen den oft anstrengenden Weg bis zum fertigen Bau etwas einfacher.