Mediation

Mediation (lat. Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung und grundsätzlich für alle Themen geeignet über die sich Menschen streiten.

Mediation ist ein Verfahren, das die Beteiligten unterstützt selbstständig und eigenverantwortlich eine Lösung des Konflikts zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und damit für alle von Vorteil ist.

Dabei werden die Beteiligten von einem unabhängigen und neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt, der selbst keine Entscheidungsbefugnis hat.

Mediation ist damit eine positive Alternative zu einem Gerichtsverfahren, denn sie hat den Vorteil, dass die Beteiligten keine Entscheidung von außen aufgedrückt bekommen, sondern diese selbst treffen.

Voraussetzung ist die Bereitschaft der Konfliktparteien sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen.

Vorallem auch im Familienrecht ist eine Mediation sinnvoll. Sie ist geeignet im Rahmen einer Trennung und Scheidung die Situation zu befrieden und so Regelungen für alle damit verbundenen Folgen zu finden. Dies kommt wiederum insbesondere gemeinsamen Kindern zugute, die erfahrungsgemäß unter dem Zerbrechen der Familie bereits genug leiden.

Ziel der Mediation ist es, eine tragfähige einvernehmliche Vereinbarung für die Zukunft, zu finden.

Eine so getroffene Vereinbarung ist für alle Beteiligten befriedigender als solche Lösungen die von einem Dritten, etwa einem Richter, vorgeschrieben werden.

Sie ist deshalb tragfähiger und sorgt dafür, dass sich die Beteiligten auch weiterhin in die Augen sehen können.

Eine in der Mediation getroffene Vereinbarung ist grundsätzlich bindend. Sie kann durch notarielle Beurkundung oder Protokollierung in einem gerichtlichen Verfahren vollstreckbare Wirkung erlangen.

Langwierige, belastende und kostenträchtige Gerichtsverfahren womöglich über mehrere Instanzen können so vermieden oder erledigt werden.

Eine Mediation ist gekennzeichnet von …

Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Fairness, Verhandlungsbereitschaft und Ergebnisoffenheit auf Seiten der Konfliktbeteiligten

sowie von…

Neutralität, Verschwiegenheit, Allparteilichkeit auf Seiten des Mediators. Dieser hat die Gesprächsführung inne, vermittelt zwischen den Konfliktbeteiligten und achtet auf Fairness. Er gibt rechtliche Informationen, soweit diese für die Beteiligten erforderlich sind um sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Die Mediation wird auf Stundenbasis abgerechnet, das Stundenhonorar wird individuell vereinbart und von den Beteiligten grundsätzlich anteilig getragen.

Zum Teil werden die Mediationskosten auch von Rechtsschutzversicherungen getragen.

 

Wir haben Ihr Interesse an einer Mediation geweckt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir vereinbaren gerne ein unverbindliches kostenfreies Vorgespräch mit Ihnen!